HINWEISE
für Angehörige und Besucher
Wichtige Infos zum Umgang mit der Pandemie:
Um alle Bewohner unserer Einrichtungen umfassend vor Ansteckungen zu schützen, achten wir sehr genau auf die Einhaltung unserer Hygienkonzepte und der Besuchsregelungen. Das ist vielleicht manchmal etwas umständlich, aber die Vorsorge gegen Ansteckung hat hier höchste Priorität. Als Angehörige und Besucher bitten wir Sie daher herzlich, uns zu helfen und diese Regelungen im Sinne Ihrer Lieben umzusetzen.
Besuchszeiten und Termine:
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen im Hinblick auf die Hygienemaßnahmen und Hygienevorschriften notwendig. Ohne Termin ist ein Zutritt leider nicht möglich. Rufen Sie daher mindestens 24h vor Ihrem geplanten Besuch bei der Verwaltung der jeweiligen Einrichtung an und vereinbaren Sie einen Termin. Die aktuelle Besuchszeit ist derzeit leider noch auf 30 min. begrenzt. Die genauen Besuchszeiten und Telefonnummern der Einrichtungen finden Sie in hier in der seitlichen Übersicht.
Maskenschutz:
Tragen Sie in jedem Fall eine FFP2-Maske. Dies ist gemäß der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung verpflichtend.
Ein Test ist Voraussetzung:
Sie können einen kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltest vor Ihrem Besuch von der AWO durchführen lassen und erhalten dafür eine Bescheinigung. Falls Sie bereits einen aktuell negativen PoC-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorliegen haben, ist dieser natürlich ebenfalls gültig. Auch einen aktuell negativen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden erkennen wir an. Bringen Sie diese Bescheinigung zu Ihrem Besuch bitte mit und zeigen Sie sie an der Pforte. Auch hierbei handelt es sich um eine verpflichtende Maßnahme gemäß der aktuellen Corona-Verordnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Wir wissen natürlich, das diese Regelungen belastend sind, aber für uns alle gemeinsam hat das Wohl und die Gesundheit Ihrer Angehörigen höchste Priorität...
Und falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir antworten gerne.